Umzug nach Neuseeland mit movingglobally.com

Die neuseeländische Flagge

Weiter weg geht kaum: Neuseeland. ©istock.com/FotografiaBasica

Seine ungezähmte Natur, aber auch die freundlichen Menschen machen Neuseeland zu einem beliebten Reiseziel der Deutschen. Dem einen oder anderen gefällt es auf der anderen Seite der Erde so gut, dass er sogar für immer dort bleiben möchte. Sie auch? Dann haben wir von movingglobally.com hier ein paar interessante Tipps und Informationen.

Jeder, der schon einmal einen Teil der Filmtrilogien „Der Herr der Ringe“ oder „Der Hobbit“ gesehen hat, kennt Neuseeland. Denn die unberührte Landschaft des Inselstaats diente als Drehort für die Tolkien-Verfilmungen. Neuseeland ist aber nicht nur dafür bekannt, „Mittelerde“ mit einer einzigartigen Flora und Fauna zu sein, sondern auch für seine aufgeschlossenen Menschen, einem Bevölkerungsgemisch aus den Ureinwohnern Maori sowie europäischer, pazifischer und asiatischer Einwanderer. Mit fast 70 Prozent der 4,4 Millionen Einwohner sind die Neuseeländer mit europäischen Wurzeln die größte Gruppe.

Wenn Sie sich für Neuseeland als neue Heimat entschieden haben, geht es an die Planung des Umzugs. Überlegen Sie genau, was Sie mitnehmen möchten und was Sie in Deutschland verkaufen, verschenken oder einlagern wollen. Üblicherweise wird das Umzugsgut auf dem Seeweg in einem Container nach Neuseeland befördert.

Umzug nach Neuseeland: Visum beantragen

  • Aufenthalt von 3 Monaten: kein Visum erforderlich

Bleiben Sie als Tourist oder Geschäftsreisender für drei Monate im Land, dürfen Sie als Deutscher ohne Visum mit einem gültigen Reisepass einreisen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass Sie bei der Einreise ein Rück- oder Weiterflugticket vorzeigen können sowie nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Neuseeland besitzen. Für einen ersten Probetrip, um sich Land und Leute näher anzuschauen, braucht es also keiner großen Behördengänge.

  • Längerer Aufenthalt als 3 Monate: Visum erforderlich

Wer länger in Neuseeland bleiben möchte, benötigt hingegen ein Visum. Als typisches Immigrationsland ist die Einwanderungspolitik Neuseelands darauf ausgerichtet, dass vor allem die Facharbeiter ins Land kommen, die die inländische Wirtschaft unterstützen. Dafür hat Neuseeland ein Punktesystem für das Arbeitsvisum entwickelt, nach dem das Land Einwanderungswillige kategorisiert. Wer 100 Punkte erreicht, kann sich um ein Arbeitsvisum bewerben. Punkte bekommt man beispielsweise für einen Beruf, der in Neuseeland gefragt ist, oder auch, wenn man ein Jobangebot in einem niedrig besiedelten Teil Neuseelands vorweisen kann. Aber auch ohne Jobangebot kann man sich für das Einwanderungsvisum bewerben – gute Englischkenntnisse, Gesundheit und ein guter Leumund sind vorausgesetzt.

Landschaft in Neuseeland

In Neuseeland treffen pulsierende Städte auf atemberaubende Landschaften. ©istock.com/Simon-Bradfield

Die Beantragung des Visums in der sogenannten „Skilled Migrant Category“ erfolgt in zwei Schritten: Zunächst erklärt der Auswanderer in einem Onlineformular auf der Website von Immigration New Zealand seine „Expression of Interest“ – seine Absichtserklärung, einwandern zu wollen. Aus diesen Erklärungen wählt die neuseeländische Einwanderungsbehörde schließlich regelmäßig Menschen aus, die sich im Anschluss für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bewerben können. Sollte die Bearbeitung des Visumantrags nicht rechtzeitig zur Einreise fertig sein, kann man als Deutscher auch drei Monate visumsfrei ins Land einreisen und alle weiteren Formalitäten vor Ort regeln.

Neben dem Arbeitsvisum gibt es einige weitere Visumskategorien, zum Beispiel für Investoren oder auch für Studenten.

  • Working-Holiday-Visum: 12 Monate Aufenthaltsgenehmigung für Gelegenheitsjobber

Eine Besonderheit in der neuseeländischen Visumslandschaft ist das „Working-Holiday-Visum“, das Deutsche ebenfalls zur Einreise nutzen dürfen. Wie es der Name schon sagt, darf man damit für zwölf Monate einreisen und dann auch als Gelegenheitsjobber arbeiten. Der Urlaub soll jedoch im Vordergrund stehen. Unter folgenden Voraussetzungen kann man als deutscher Staatsbürger dieses spezielle Visum beantragen.

Voraussetzungen für das „Working-Holiday-Visum“

  • Alter zwischen 18 und 30 Jahren (beim Visumsantrag)
  • ab Einreisedatum mindestens 15 Monate gültiger Reisepass
  • keine mitreisenden Kinder
  • Nachweis über mindestens 4.200 New Zealand Dollar in Form von Reiseschecks, einem Kontoauszug oder einem Kreditbrief der Bank
  • Ausreiseticket oder weitere finanzielle Mittel, um ein Rückreiseticket zu kaufen
  • Krankenversicherung für den Aufenthalt in Neuseeland

Hilfe bei der Visumsbeantragung: Einwanderungsberater

Das Einwanderungssystem Neuseelands ist für Laien recht kompliziert. Außerdem ändern sich die Bestimmungen auch immer wieder. Auswanderer können sich daher auch an einen lizensierten Einwanderungsberater wenden. Eine Liste dieser Immigration Adviser finden Sie unter www.iaa.govt.nz.

Einfuhrbestimmungen für Neuseeland

Bevor Sie jedoch Ihr Umzugsgut in den Container zur Verschiffung verpacken, sollten Sie sich über die neuseeländischen Zollrichtlinien informieren.

  • Nahrungsmittel, Tiere, Holz, Pflanzen oder auch Pflanzenprodukte:

Neuseeland hat strenge Einfuhrbestimmungen, vor allem was Nahrungsmittel, Tiere, Holz, Pflanzen oder auch Pflanzenprodukte angeht. Manches ist komplett verboten, anderes wiederum muss deklariert werden. So sind zum Beispiel Campingartikel oder Geräte, die für Outdoor-Aktivitäten genutzt werden, zu deklarieren. An Schuhen darf keine Erde haften. Die genaue Liste der problematischen Gegenstände finden Sie beim neuseeländischen Immigration Service.

  • Haushaltsgegenstände und privates Umzugsgut:

Diese Gegenstände sind in der Regel vom Zoll befreit. Allerdings nehmen der Zoll und das Landwirtschaftsministerium die Umzugscontainer sehr genau unter die Lupe. Deshalb ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld alle wichtigen Dokumente besorgen und eine ausführliche Inventarliste des Umzugscontainers in Englisch vorlegen. Wir von movingglobally.com beraten Sie gern und helfen Ihnen bei den Formalitäten.

Und noch ein Tipp:

Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Krankenversicherung in Neuseeland. Denn ohne diese können Sie den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht in Anspruch nehmen.